Notare, Ihre Aufgaben und Notar finden

Aufgabe der Notare:

Nicht nur Immobilientransaktionen werden beurkundet. Notarinnen und Notare sind zuständig für Beurkundungen jeder Art sowie für die Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften. Für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften ist die Beurkundung durch einen Notar sogar gesetzlich vorgeschrieben. Dies ist immer dort der Fall, wo der Gesetzgeber die Mithilfe des Notars wegen der weitreichenden persönlichen und wirtschaftlichen Folgen für die Beteiligten für geboten hält. Dies gilt zum Beispiel beim Verkauf von Immobilien. Auch berät der Notar bezüglich Erbschaftsangelegenheiten. Ein wichtiges Thema. Denn dort können sich gerade beim Testament Fallstricke zum bösen Erwachen führen. Deshalb ist eine gute juristische Beratung sowie ein notarielles Testament wichtig und wertvoll. Je nachdem sparen Sie obendrein noch enorme Erbschaftskosten ein. Ebenso stellen Sie Vollmachten, wie auch Generalvollmachten aus. Die Gütertrennung ist ebenfalls notariell zu beurkunden. In Deutschland haben wir bei Heirat die normale Zugewinngemeinschaft, dies kann durch einen Gütertrennungsvertrag anderweitig geregelt werden. Diese wird nach Beurkundung in ein Güterrechtsregister eingetragen. Auch die Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung werden beurkundet und in einem zentralen Vorsorgeregister entsprechend eingetragen. Notare stellen vollstreckbare Urkunden aus. Aus ihnen findet wie aus für vollstreckbar erklärten gerichtlichen Endurteilen die Zwangsvollstreckung statt. Auch sind Schiedssprüche nur vollstreckbar, wenn sie von einem staatlichen Gericht oder einem Notar für vollstreckbar erklärt wurden. Darüber hinaus nehmen Notare Verlosungen und Auslosungen vor und erstellen Vermögensverzeichnisse. Sie können aber auch freiwillige Versteigerungen durchführen und Vermittlung von Nachlass- und Gesamtgutauseinandersetzungen vornehmen. Daneben können Notare in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit beraten und vertreten, als Schiedsrichter tätig sein, Eide abnehmen, Bescheinigungen ausstellen und Wertpapiere sowie Kostbarkeiten verwahren.

  • Vorsorgende Rechtspflege. Notarinnen und Notare sind auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege tätig. Sie sind wie Richter staatlich bestellt, unabhängig, unparteilich und Träger eines öffentlichen Amtes. Im Gegensatz zur streitigen Justiz kümmern sich Notarinnen und Notare jedoch um Streitvermeidung und sichere Vertragsgestaltung im Vorfeld. Notarinnen und Notare stehen Ihnen und Ihren Vertragspartnern als verschwiegener Berater in komplizierten und folgenreichen Rechtsangelegenheiten zur Verfügung.
  • Höchste Qualität. Notarinnen und Notare verbinden höchste juristische Ansprüche mit einem Berufsethos, der von Neutralität und der Würde eines öffentlichen Amtes geprägt ist. Zum Notar werden nur besonders qualifizierte und erfahrene Volljuristen bestellt, deren Urkunden für Rechtssicherheit, Rechtsfrieden und Schutz des Unerfahrenen sorgen.
  • Gleichmäßiger Zugang. Der hoheitliche Charakter der Notartätigkeiten verbürgt nicht nur erstklassige vorsorgende Rechtspflege, sondern auch einen gleichmäßigen Zugang zur juristischen Beratung. Das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) sieht ein besonders soziales Gebührensystem vor: Jeder kann sich seinen Notar leisten, weil dessen Kosten sich nach dem Wert der Transaktion richten. Die einer Beurkundung vorausgehende Beratung einschließlich Entwurfsfertigungen sind mit der Beurkundungs­gebühr abgegolten. Dabei kommt es nicht darauf an, wie viel Zeit sich die Notarin oder der Notar genommen hat.
Sie suchen einen  Notar, Urkunden, ein Gericht, ein Grundbuchamt oder ein Standesamt? Über die Notarsuche können Sie einfach und komfortabel einen Notar in ihrer Nähe oder mit speziellen Sprachkenntnissen suchen. (Bemerkung: Als Ausländer können Sie mit einem Dolmetscher zu jedem deutsch sprechenden Notar gehen und Verträge beurkunden lassen) Die Urkundensuche gibt Auskunft darüber, wo die Urkunden eines aus dem Amt geschiedenen Notars aufbewahrt werden. Die Grundbuchamtssuche beauskunftet nicht nur, welches Grundbuchamt für welche Gemarkung und welche politische Gemeinde zuständig ist, sondern auch, ob ein Grundbuchamt bereits elektronisch erreichbar ist oder noch nicht. Die Suche nach Standesämtern ermöglicht Bürgern und Notariaten die Ermittlung zuständiger Standesämter. Darüber hinaus ist die Suche nach Gerichten (Betreuungsgericht, Nachlassgericht, Handelsregister) anhand ihrer örtlichen Zuständigkeit eingebettet.

Hier werden Sie fündig, die Bundesnotarkammer hilft:

Notar finden     Nach Städten: Bad Münstereifel: Notar Marc Christian Lehmann Nachfolger von Notar Dr. Prömse Euskirchen: Notar Rüdiger Kückelhaus; Notar Dr. Johannes Fetsch, Nachfolger Notar Schönheit und Dobberan; Notar Hansmeyer, Nachfolger von Notar Dumoulin Erftstadt: Notar Andreas Cüppers Schleiden: Dr. W. Thubauville Schleiden-Gemünd: Notar Wilhelm Scheuvens Rheinbach: Dr. Nicole Plate Bonn-Beuel: Notar Edgar Mörtenkötter Bonn: Notar Christoph Bell Köln: Dr. Franz J. Robertz

Wissenswertes: 

Notarkosten Beispiel:

Die hier aufgeführten Berechnungsbeispiele erfassen nur typische, wenn auch sorgfältig zusammengestellte Fallkonstellationen. Aus versehentlichen Fehlern in den Berechnungsbeispielen können also gegenüber dem einzelnen Notar oder der Bundesnotarkammer keine Ansprüche hergeleitet werden.   Die für abweichende Geschäftswerte anfallenden Gebühren können Sie auch mit unserem Kostenrechner (xlsx, 120 KB) auf der Basis von Microsoft Excel 2007 ermitteln. Sollten Sie eine ältere Excel-Version nutzen, benötigen Sie zur Benutzung des Kostenrechners das Microsoft Office Compatibility Pack. Für die Richtigkeit der Berechnung können wir keine Garantie übernehmen. Bitte fragen Sie den beurkundenden Notar bezüglich der im Einzelfall anfallenden Kosten.

Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung

Gegenstand des Vertrages ist der Erwerb einer Eigentumswohnung. Neben der Beurkundung wurde der Notar mit der Beschaffung notwendiger behördlicher Genehmigungen, z.B. der Einholung einer Sanierungsgenehmigung, der Einholung der Verwalterzustimmung und der Ablösung einer alten Grundschuld beauftragt. Der Notar versendet eine Mitteilung über die Fälligkeit der Kaufpreiszahlung, nachdem die Sanierungsgenehmigung eingegangen ist, der Käufer durch Eintragung einer Auflassungsvormerkung vor Insolvenzrisiken geschützt wurde und die Lastenfreistellung gesichert ist. Er überwacht auch die Eigentumsumschreibung, damit der Verkäufer sein Eigentum nicht vor Eingang des Kaufpreises bei ihm verliert.
Bei einem angenommenen Kaufpreis von 160.000 € fallen folgende Kosten an:
  • für den Entwurf und die Beurkundung des Vertrages und die rechtliche Beratung eine doppelte Gebühr nach KV Nr. 21100 GNotKG in Höhe von 762,00 € .
  • für den Vollzug (Einholung und Entwurf der Genehmigungen und Löschungsbewilligungen) eine halbe Gebühr nach KV Nr. 22110 GNotKG in Höhe von 190,50 €.
  • für die Betreuung (Überwachung der Kaufpreiszahlung und Eigentumsumschreibung) eine halbe Gebühr gem. KV Nr. 22200 GNotKG in Höhe von 190,50 €.
Hinzukommen Auslagen für Porto und Telekommunikation (ca. 20,00 €), für Schreibauslagen (ca. 0,15 € je Seite, erfahrungsgemäß insgesamt ca. 10,00 €), sonstige Auslagen in tatsächlicher Höhe, sowie 19% Mehrwertsteuer.Der Geschäftswert kann bei bestimmten Vertragsgestaltungen vom Kaufpreis abweichen; unabhängig von der Anzahl der Vollzugs- und Betreuungstätigkeiten fällt jedoch immer nur eine Vollzugs- oder Betreuungsgebühr an. Stellt die abzulösende Bank dem Notar Treuhandauflagen für die Löschung der Grundschuld, kann zusätzlich eine Treuhandgebühr anfallen, die im Regelfall der Verkäufer trägt.

Grundschuldbestellung zur Finanzierung des Kaufpreises

Für die Finanzierung des Kaufpreises für eine Eigentumswohnung wurde mit einem Kreditinstitut ein Darlehensvertrag geschlossen, da neben den vorhandenen Eigenmitteln insgesamt weitere 130.000 € benötigt werden. Zur Sicherung des Darlehens ist der Bank an der Eigentumswohnung eine vollstreckbare Grundschuld in gleicher Höhe zu bestellen.
Für die Beurkundung der Grundschuld erhält der Notar eine volle Gebühr nach KV Nr. 21200 GNotKG in Höhe von 327,00 €.  Je nach Sachverhalt können zusätzliche Gebühren anfallen. Nimmt der Notar beispielsweise im Auftrag der Bank die für diese bestimmte Ausfertigung der Grundschuldurkunde entgegen oder lässt er sich vor Herausgabe der Urkunde noch einmal bestätigen, dass die Bank sich an die in der Sicherungsabrede enthaltenen Beschränkungen bei der Verwendung der Grundschuld hält, so erhält der Notar eine 0,5-Betreuungsgebühr gem. KV-Nr. 22200 GNotKG aus dem Wert des Grundschuldnennbetrags.Für die Schreibauslagen gilt als Faustregel 0,15 € pro Seite. Erfahrungsgemäß bewegen sich die Auslagen hier im Bereich um 4,50 €. Hinzu kommen die Auslagen für Telefon und Porto, sonstige Auslagen, sowie die Umsatzsteuer von derzeit 19%.

Grunddienstbarkeiten

Zur dauerhaften Regelung nachbarschaftlicher Beziehungen ist auch die Grunddienstbarkeit ein probates Mittel: Sie kann ein Recht auf Benutzung eines Grundstücks einräumen, die Unterlassung bestimmter Handlungen oder die Ausschließung der Ausübung eines Rechtes bestimmen.
Im Normalfall wird der Notar den Wortlaut der Dienstbarkeit selbst entwerfen und die Unterschriften der Beteiligten beglaubigen. In diesen Fällen sorgt der Notar (ohne zusätzliche Gebühr) auch für die Eintragung der Dienstbarkeit im Grundbuch.Für die Einräumung eines Wegerechtes mit einem Wert von 5.000 € erhält der Notar eine halbe Gebühr nach KV Nr. 21201 Nr. 5 GNotKG in Höhe von 30,00 €. Für die Schreibauslagen gilt als Faustregel 0,15 € pro Seite. Erfahrungsgemäß bewegen sich die Auslagen hier im Bereich um 2,40 €. Hinzu kommen die Auslagen wie Telefon und Porto, Grundbucheinsichten etc. sowie die Umsatzsteuer von derzeit 19%.

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