Aufgabe der Notare:
Nicht nur Immobilientransaktionen werden beurkundet. Notarinnen und Notare sind zuständig für Beurkundungen jeder Art sowie für die Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften. Für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften ist die Beurkundung durch einen Notar sogar gesetzlich vorgeschrieben. Dies ist immer dort der Fall, wo der Gesetzgeber die Mithilfe des Notars wegen der weitreichenden persönlichen und wirtschaftlichen Folgen für die Beteiligten für geboten hält. Dies gilt zum Beispiel beim Verkauf von Immobilien. Auch berät der Notar bezüglich Erbschaftsangelegenheiten. Ein wichtiges Thema. Denn dort können sich gerade beim Testament Fallstricke zum bösen Erwachen führen. Deshalb ist eine gute juristische Beratung sowie ein notarielles Testament wichtig und wertvoll. Je nachdem sparen Sie obendrein noch enorme Erbschaftskosten ein. Ebenso stellen Sie Vollmachten, wie auch Generalvollmachten aus. Die Gütertrennung ist ebenfalls notariell zu beurkunden. In Deutschland haben wir bei Heirat die normale Zugewinngemeinschaft, dies kann durch einen Gütertrennungsvertrag anderweitig geregelt werden. Diese wird nach Beurkundung in ein Güterrechtsregister eingetragen. Auch die Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung werden beurkundet und in einem zentralen Vorsorgeregister entsprechend eingetragen. Notare stellen vollstreckbare Urkunden aus. Aus ihnen findet wie aus für vollstreckbar erklärten gerichtlichen Endurteilen die Zwangsvollstreckung statt. Auch sind Schiedssprüche nur vollstreckbar, wenn sie von einem staatlichen Gericht oder einem Notar für vollstreckbar erklärt wurden. Darüber hinaus nehmen Notare Verlosungen und Auslosungen vor und erstellen Vermögensverzeichnisse. Sie können aber auch freiwillige Versteigerungen durchführen und Vermittlung von Nachlass- und Gesamtgutauseinandersetzungen vornehmen. Daneben können Notare in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit beraten und vertreten, als Schiedsrichter tätig sein, Eide abnehmen, Bescheinigungen ausstellen und Wertpapiere sowie Kostbarkeiten verwahren.
- Vorsorgende Rechtspflege. Notarinnen und Notare sind auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege tätig. Sie sind wie Richter staatlich bestellt, unabhängig, unparteilich und Träger eines öffentlichen Amtes. Im Gegensatz zur streitigen Justiz kümmern sich Notarinnen und Notare jedoch um Streitvermeidung und sichere Vertragsgestaltung im Vorfeld. Notarinnen und Notare stehen Ihnen und Ihren Vertragspartnern als verschwiegener Berater in komplizierten und folgenreichen Rechtsangelegenheiten zur Verfügung.
- Höchste Qualität. Notarinnen und Notare verbinden höchste juristische Ansprüche mit einem Berufsethos, der von Neutralität und der Würde eines öffentlichen Amtes geprägt ist. Zum Notar werden nur besonders qualifizierte und erfahrene Volljuristen bestellt, deren Urkunden für Rechtssicherheit, Rechtsfrieden und Schutz des Unerfahrenen sorgen.
- Gleichmäßiger Zugang. Der hoheitliche Charakter der Notartätigkeiten verbürgt nicht nur erstklassige vorsorgende Rechtspflege, sondern auch einen gleichmäßigen Zugang zur juristischen Beratung. Das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) sieht ein besonders soziales Gebührensystem vor: Jeder kann sich seinen Notar leisten, weil dessen Kosten sich nach dem Wert der Transaktion richten. Die einer Beurkundung vorausgehende Beratung einschließlich Entwurfsfertigungen sind mit der Beurkundungsgebühr abgegolten. Dabei kommt es nicht darauf an, wie viel Zeit sich die Notarin oder der Notar genommen hat.
Sie suchen einen Notar, Urkunden, ein Gericht, ein Grundbuchamt oder ein Standesamt? Über die Notarsuche können Sie einfach und komfortabel einen Notar in ihrer Nähe oder mit speziellen Sprachkenntnissen suchen. (Bemerkung: Als Ausländer können Sie mit einem Dolmetscher zu jedem deutsch sprechenden Notar gehen und Verträge beurkunden lassen) Die Urkundensuche gibt Auskunft darüber, wo die Urkunden eines aus dem Amt geschiedenen Notars aufbewahrt werden. Die Grundbuchamtssuche beauskunftet nicht nur, welches Grundbuchamt für welche Gemarkung und welche politische Gemeinde zuständig ist, sondern auch, ob ein Grundbuchamt bereits elektronisch erreichbar ist oder noch nicht. Die Suche nach Standesämtern ermöglicht Bürgern und Notariaten die Ermittlung zuständiger Standesämter. Darüber hinaus ist die Suche nach Gerichten (Betreuungsgericht, Nachlassgericht, Handelsregister) anhand ihrer örtlichen Zuständigkeit eingebettet.
Hier werden Sie fündig, die Bundesnotarkammer hilft:
Nach Städten: Bad Münstereifel: Notar Marc Christian Lehmann Nachfolger von Notar Dr. Prömse Euskirchen: Notar Rüdiger Kückelhaus; Notar Dr. Johannes Fetsch, Nachfolger Notar Schönheit und Dobberan; Notar Hansmeyer, Nachfolger von Notar Dumoulin Erftstadt: Notar Andreas Cüppers Schleiden: Dr. W. Thubauville Schleiden-Gemünd: Notar Wilhelm Scheuvens Rheinbach: Dr. Nicole Plate Bonn-Beuel: Notar Edgar Mörtenkötter Bonn: Notar Christoph Bell Köln: Dr. Franz J. Robertz
Wissenswertes:
Notarkosten Beispiel:
Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung
- für den Entwurf und die Beurkundung des Vertrages und die rechtliche Beratung eine doppelte Gebühr nach KV Nr. 21100 GNotKG in Höhe von 762,00 € .
- für den Vollzug (Einholung und Entwurf der Genehmigungen und Löschungsbewilligungen) eine halbe Gebühr nach KV Nr. 22110 GNotKG in Höhe von 190,50 €.
- für die Betreuung (Überwachung der Kaufpreiszahlung und Eigentumsumschreibung) eine halbe Gebühr gem. KV Nr. 22200 GNotKG in Höhe von 190,50 €.